Steuerberatung für Handwerk

Steuerberater für Handwerksbetriebe im Main-Kinzig-Kreis

Abschlagsrechnungen, Nachkalkulation, Investitionen in Fahrzeuge und Maschinen und irgendwann die Übergabe. Im Handwerk hängt der Gewinn an jedem einzelnen Auftrag. Wir betreuen Handwerksbetriebe in Freigericht, Gelnhausen, Hanau und im Rhein-Main-Gebiet, durch unsere papierlose Arbeitsweise auch bundesweit. Für Bauunternehmen gibt es eine eigene Seite zur Steuerberatung für Bauunternehmen.

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Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag
Was in Ihrer Branche anders ist

Im Handwerk entscheidet nicht der Auftragseingang über das Ergebnis

01
Eine hohe Nachzahlung kommt als Überraschung, weil unterjährig niemand auf die Zahlen schaut.
02
Steuerthemen und Gestaltung bleiben im Alltagsgeschäft liegen, obwohl Geld auf dem Tisch liegt.
03
Den Steuerberater sieht man einmal im Jahr zum Abschluss. Erreichbar ist er selten, von sich aus meldet er sich nie.
04
Das Betriebsgrundstück liegt im Privatvermögen, die Betriebsaufspaltung besteht, aber ihre Absicherung hat niemand im Blick.
05
Abschlagsrechnungen, Bauabzugsteuer und § 13b müssen sauber sitzen, sonst wird die Betriebsprüfung teuer.
06
Montage, Zuschläge und Azubis machen den Lohn aufwendig. Auswärtstätigkeit, Überstundenzuschläge, Arbeitszeitkonten und Ausbildungsvergütungen gehören im Handwerk zum Alltag. Eine Lohnabrechnung, die das nicht sauber abbildet, kann bei der nächsten Prüfung teuer werden.
Typische Ansatzpunkte

Wo wir bei Handwerksbetrieben ansetzen

Konkrete Gestaltungen, keine allgemeinen Empfehlungen. Jede davon rechnen wir für Ihren Betrieb durch.

01
Ergebnis ins richtige Jahr legen
Wann ein Auftrag steuerlich als fertig gilt, lässt sich in Grenzen steuern. Das verschiebt Ergebnis in das Jahr, in dem es günstiger liegt.
02
Investitionen steuerlich vorziehen
Für geplante Anschaffungen bei Maschinen und Fuhrpark gibt es Wege, die steuerliche Entlastung vorzuziehen, etwa über den Investitionsabzugsbetrag.
03
Betriebsaufspaltung absichern
Betriebsgrundstück und Gesellschaftsstruktur so aufstellen, dass die Betriebsaufspaltung hält und bei Verkauf oder Übergabe keine böse Überraschung entsteht.
04
Nachfolge rechtzeitig aufstellen
Die Übergabe an die nächste Generation stellt man steuerlich Jahre vorher, nicht, wenn sie ansteht.
05
Abläufe im Büro vereinfachen
Vom Aufmaß bis zur Rechnung, vom Beleg bis zur Zahlung. Wir sehen uns an, wo im Büro Zeit verloren geht, und richten digitale Abläufe ein, die zu Ihrem Betrieb passen. Mehr dazu unter Mehr Zeit.
06
Schneller an Ihr Geld kommen
Offene Rechnungen binden Liquidität. Mit klaren Zahlungszielen, Abschlagsrechnungen zum richtigen Zeitpunkt und einem festen Ablauf für Zahlungserinnerungen kommt Ihr Geld früher aufs Konto.
So arbeiten wir mit Ihnen

Wir nehmen Sie an die Hand, nicht nur einmal im Jahr.

Viele Betriebe kennen das. Der Steuerberater meldet sich zum Jahresabschluss, und dazwischen bleibt alles liegen. Bei uns läuft es anders. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der erreichbar ist und von sich aus auf Themen zukommt, bevor sie zum Problem werden.

Wir liefern keinen Bericht, den Sie dann allein umsetzen müssen. Wir gehen die Schritte mit Ihnen durch, von der Gestaltung über die Zahlen, auf die wir unterjährig schauen, bis zur Umsetzung im Alltag. So kommt die Nachzahlung nicht als Überraschung, und gute Ideen bleiben nicht liegen.

Das Fundament

Die laufenden Leistungen, auf das Handwerk zugeschnitten

Buchhaltung
Digital, auf Wunsch mit Auswertung je Auftrag oder Kostenstelle. Belege ohne Papierstapel zugeordnet.
Lohnabrechnung
Montageeinsätze, wechselnde Arbeitszeiten, Zuschläge und Arbeitszeitkonten zuverlässig abgerechnet.
Jahresabschluss
Mit sauber bewerteten Rückstellungen und teilfertigen Arbeiten.
Umsatzsteuer
§ 13b, Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigungen korrekt gehandhabt.
Beratung
Bei Investitionen, Rechtsform und Nachfolge, anlassbezogen und vorausschauend.
Systeme und Schnittstellen

Wir arbeiten mit den Systemen, die Sie schon nutzen

Ihre Software bleibt, wo sie ist. Wir binden sie an, statt Sie zu einem Systemwechsel zu drängen.

pds · Streit V.1 · TopKontor Handwerk · Label Software · M-SOFT · Sander & Doll · Craftnote · ToolTime · openHandwerk · HERO · 123erfasst · Clockodo · DATEV Lohn und Gehalt · Lexware Office
Kostenfrei und unverbindlich

Das Kennenlerngespräch

In 15 Minuten klären wir gemeinsam, ob wir zueinander passen. Sie schildern kurz Ihren Betrieb und Ihr Anliegen, wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können.

1
Anfrage stellen
Sie nennen uns kurz Gewerk, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag mit einem Terminvorschlag.
2 Minuten
2
Das Gespräch
15 Minuten am Telefon oder per Video mit einem Berufsträger der Kanzlei.
15 Minuten, kostenfrei
3
Klare Rückmeldung
Sie erfahren direkt im Gespräch, ob und wie wir Sie unterstützen können. Ohne Verpflichtung.
ohne Verpflichtung
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Häufige Fragen

Häufige Steuerfragen aus dem Handwerk

Wie behalte ich den Gewinn je Auftrag im Blick?
Mit einer Buchhaltung, die Erlöse und Kosten je Auftrag oder Kostenstelle zuordnet. Dann zeigt die Auswertung jeden Monat, welche Aufträge sich rechnen und wo die Kalkulation nicht aufgeht. Auf Wunsch richten wir das mit Ihnen in DATEV ein.
Kann ich Investitionen in Fahrzeuge und Maschinen steuerlich vorziehen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Betriebe mit einem Gewinn bis 200.000 Euro können mit dem Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd ansetzen. Ob das bei Ihnen passt, prüfen wir vor dem Jahresende. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Investitionsabzugsbetrag.
Ich arbeite als Nachunternehmer für Bauunternehmen. Was gilt für mich?
Dann gelten für Sie häufig die Sonderregeln für Bauleistungen, vor allem die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer. Fehler bei der Rechnungsstellung fallen oft erst bei einer Prüfung auf. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite für Bauunternehmen.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Freigericht?
Ja. Unser Sitz ist Freigericht im Main-Kinzig-Kreis, wir betreuen Handwerksbetriebe in Gelnhausen, Hanau, Aschaffenburg, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, durch die papierlose Arbeitsweise ebenso deutschlandweit.
Rechnen Sie auch die Löhne für Monteure und Auszubildende ab?
Ja, einschließlich Auswärtstätigkeit, Zuschlägen und Ausbildungsvergütungen, digital über DATEV. Ab etwa zehn Mitarbeitenden übernehmen wir die Lohnabrechnung auch als eigenständiges Mandat. Mehr dazu auf unserer Seite zur Lohnabrechnung.
Weiterführend
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