Steuerberatung für Handwerk & Bau

Steuerberater für Handwerk & Bau im Main-Kinzig-Kreis

Abschlagsrechnungen, Bauabzugsteuer, §13b und Rückstellungen sauber im Griff, und je Baustelle wissen, was wirklich verdient wurde. Für Betriebe in Freigericht, Gelnhausen, Hanau, Aschaffenburg und dem Rhein-Main-Gebiet, durch unsere papierlose Arbeitsweise ebenso bundesweit.

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Unverbindlich und kostenlos · Antwort innerhalb von 24 Stunden
Was in Ihrer Branche anders ist

Am Bau entscheidet nicht der Auftragseingang über das Ergebnis

01
Eine hohe Nachzahlung kommt als Überraschung, weil unterjährig niemand auf die Zahlen schaut.
02
Steuerthemen und Gestaltung bleiben im Alltagsgeschäft liegen, obwohl Geld auf dem Tisch liegt.
03
Den Steuerberater sieht man einmal im Jahr zum Abschluss. Erreichbar ist er selten, von sich aus meldet er sich nie.
04
Das Betriebsgrundstück liegt im Privatvermögen, die Betriebsaufspaltung besteht, aber ihre Absicherung hat niemand im Blick.
05
Abschlagsrechnungen, Bauabzugsteuer und § 13b müssen sauber sitzen, sonst wird die Betriebsprüfung teuer.
06
Die Baulohnabrechnung folgt eigenen Regeln, von den Tarifverträgen über die Zuschläge bis zur Meldung an die SOKA-BAU.
Typische Ansatzpunkte

Wo wir bei Handwerks- und Baubetrieben ansetzen

Konkrete Gestaltungen, keine allgemeinen Empfehlungen. Jede davon rechnen wir für Ihren Betrieb durch.

01
Ergebnis ins richtige Jahr legen
Wann ein Bauprojekt steuerlich als fertig gilt, lässt sich in Grenzen steuern. Das verschiebt Ergebnis in das Jahr, in dem es günstiger liegt.
02
Investitionen steuerlich vorziehen
Für geplante Anschaffungen bei Maschinen und Fuhrpark gibt es Wege, die Steuerlast vorzuziehen und das begünstigte Zeitfenster zu nutzen.
03
Betriebsaufspaltung absichern
Betriebsgrundstück und Gesellschaftsstruktur so aufstellen, dass die Betriebsaufspaltung hält und bei Verkauf oder Übergabe keine böse Überraschung entsteht.
04
Nachfolge rechtzeitig aufstellen
Die Übergabe an die nächste Generation stellt man steuerlich Jahre vorher, nicht, wenn sie ansteht.
So arbeiten wir mit Ihnen

Wir nehmen Sie an die Hand, nicht nur einmal im Jahr.

Viele Betriebe kennen das: Der Steuerberater meldet sich zum Jahresabschluss, und dazwischen bleibt alles liegen. Bei uns läuft es anders. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der erreichbar ist und von sich aus auf Themen zukommt, bevor sie zum Problem werden.

Wir liefern keinen Bericht, den Sie dann allein umsetzen müssen. Wir gehen die Schritte mit Ihnen durch, von der Gestaltung über die Zahlen, auf die wir unterjährig schauen, bis zur Umsetzung im Alltag. So kommt die Nachzahlung nicht als Überraschung, und gute Ideen bleiben nicht liegen.

Das Fundament

Die laufenden Leistungen, auf den Bau zugeschnitten

Buchhaltung
Digital, mit Branchenpaket für Bau. Belege ohne Papierstapel zugeordnet.
Lohnabrechnung
Montageeinsätze, wechselnde Zeiten und Bau-Besonderheiten zuverlässig abgerechnet.
Jahresabschluss
Mit sauber bewerteten Rückstellungen und teilfertigen Bauleistungen.
Umsatzsteuer
§ 13b, Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigungen korrekt gehandhabt.
Beratung
Bei Investitionen, Rechtsform und Nachfolge, anlassbezogen und vorausschauend.
Systeme und Schnittstellen

Wir arbeiten mit den Systemen, die Sie schon nutzen

Ihre Software bleibt, wo sie ist. Wir binden sie an, statt Sie zu einem Systemwechsel zu drängen.

pds · Streit V.1 · TopKontor Handwerk · Label Software · M-SOFT · Sander & Doll · Craftnote · ToolTime · openHandwerk · 123erfasst · Clockodo · DATEV Baulohn mit SOKA-BAU-Anbindung
Kostenfrei und unverbindlich

Der Unternehmer-Check

In 60 Minuten sehen Sie, wo Ihr Betrieb heute steht: bei Ihrer Steuerlast, Ihrem Ergebnis und Ihren Abläufen, und wo der größte Hebel liegt.

1
Anfrage stellen
Umsatz, Mitarbeiter, Gewerk, Kontakt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag.
2 Minuten
2
Der Check im Gespräch
18 Fragen zu Steuerlast, Ergebnis und Abläufen, im Videocall, gemeinsam mit einem unserer Berufsträger.
ca. 60 Minuten, kostenfrei
3
Ihr Ergebnis
Eine schriftliche Einordnung Ihrer Situation. Ihren Ergebnisbericht senden wir Ihnen anschließend zu.
ohne Verpflichtung
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Häufige Fragen

Handwerk & Bau: die häufigsten Steuerfragen

Ab wann muss ich den Gewinn aus einem Bauprojekt versteuern?
Bei Werkverträgen entsteht der Gewinn grundsätzlich mit der Abnahme. Der Abnahmezeitpunkt ist damit ein echter Steuerungshebel: Wird ein Projekt kurz vor dem Jahreswechsel abgenommen oder erst im Folgejahr, verschiebt sich die Gewinnrealisierung entsprechend. Wir planen das mit Ihnen vorausschauend.
Was ist die Bauabzugsteuer und betrifft sie mich?
Wer Bauleistungen für sein Unternehmen bezieht, muss grundsätzlich 15 Prozent des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen, es sei denn, der leistende Betrieb legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bescheinigung vorliegt und Sie den Abzug bei Nachunternehmern korrekt handhaben.
Wie funktioniert die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Nachunternehmern?
Bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern schuldet nach § 13b UStG der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der leistende Betrieb. Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis zu stellen. Fehler hier führen regelmäßig zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung. Wir richten Ihre Fakturierung sauber darauf aus.
Lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag für meinen Fuhrpark und meine Maschinen?
Häufig ja. Mit dem Investitionsabzugsbetrag ziehen Sie bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd ab, kombinierbar mit der degressiven Abschreibung. Bei betrieblicher Nutzung von mindestens 90 Prozent kommt die Sonderabschreibung hinzu. Wir rechnen die Varianten für Ihre konkrete Investition durch.
Betreuen Sie auch Betriebe außerhalb von Freigericht?
Ja. Unser Sitz ist Freigericht im Main-Kinzig-Kreis, wir betreuen Handwerks- und Baubetriebe in Gelnhausen, Hanau, Aschaffenburg, Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, durch die papierlose Arbeitsweise ebenso deutschlandweit.
Erstellen Sie auch die Baulohnabrechnung?
Ja. Wir erstellen die Baulohnabrechnung inklusive der tariflichen Zuschläge und der Meldungen an die SOKA-BAU. Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung kommen dabei aus einer Hand.
Weiterführend
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