Kurz vorweg: Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist das einzige Instrument im deutschen Steuerrecht, mit dem Sie Abschreibungen für eine Investition nutzen, die Sie noch gar nicht getätigt haben. Bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten mindern den Gewinn schon heute. Das Ergebnis ist keine dauerhafte Steuerersparnis, aber ein erheblicher Liquiditätsvorschub, und der ist für wachsende Betriebe oft wertvoller. Voraussetzung: Ihr Gewinn liegt nicht über 200.000 Euro.
Planen Sie innerhalb der nächsten drei Jahre die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts, etwa einer Maschine, eines Transporters oder von Betriebsausstattung, dürfen Sie bereits im Jahr der Planung bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd abziehen (§ 7g Abs. 1 EStG). Der Abzug erfolgt außerbilanziell, Sie brauchen dafür weder eine Bestellung noch einen Kostenvoranschlag.
Im Jahr der tatsächlichen Anschaffung wird der Abzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Im Gegenzug können Sie die Anschaffungskosten um denselben Betrag herabsetzen und obendrein die Sonderabschreibung von 40 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Unter dem Strich verschieben Sie damit einen großen Teil der Steuerlast aus guten Jahren in die Zukunft.
Die Muster Haustechnik GmbH hat 2026 ein starkes Jahr mit 180.000 Euro Gewinn und plant für 2027 die Anschaffung eines Kastenwagens mit Werkstatteinbau für 80.000 Euro sowie neuer Werkzeugmaschinen für 40.000 Euro, zusammen 120.000 Euro.
Sie bildet 2026 einen Investitionsabzugsbetrag von 50 Prozent, also 60.000 Euro. Der steuerliche Gewinn sinkt auf 120.000 Euro. Bei einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30 Prozent bleiben rund 18.000 Euro Liquidität im Unternehmen, die sonst als Steuervorauszahlung abgeflossen wären.
2027 wird investiert: Der IAB wird aufgelöst, die Anschaffungskosten werden um 60.000 Euro gemindert, und auf die verbleibenden 60.000 Euro nimmt die GmbH die Sonderabschreibung von 40 Prozent in Anspruch, weitere 24.000 Euro. Von 120.000 Euro Investition sind damit bereits 84.000 Euro steuerlich verarbeitet, bevor die reguläre Abschreibung überhaupt begonnen hat.
Der IAB ist ein Versprechen an das Finanzamt. Wird innerhalb von drei Jahren nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend im Ursprungsjahr rückgängig gemacht. Es kommt zur Steuernachzahlung, und auf diese fallen Zinsen an. Der IAB gehört deshalb nur in die Steuererklärung, wenn die Investitionsabsicht realistisch ist. Als Puffer für schlechte Zeiten oder als reines Steuerstundungsmodell ohne Investitionsplan taugt er nicht.
Ebenfalls teuer: die 90-Prozent-Hürde beim Firmenwagen zu unterschätzen und die Nutzungsfristen zu übersehen. Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf des auf die Anschaffung folgenden Jahres verkauft oder überwiegend privat genutzt, wird ebenfalls rückabgewickelt.
Bis Ende 2027 gilt parallel die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent, über die wir bereits ausführlich geschrieben haben. Die Instrumente schließen sich teilweise gegenseitig aus, und welcher Weg mehr bringt, hängt von Gewinnhöhe, Investitionszeitpunkt und Planungssicherheit ab. Die Grundlogik: Der IAB wirkt vor der Investition und ist an die Gewinngrenze gebunden, die degressive AfA wirkt nach der Investition und steht jedem Betrieb offen. Wer unter 200.000 Euro Gewinn liegt und verlässlich investiert, fährt mit der Kombination aus IAB und Sonderabschreibung meist am besten.
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Lucas Brückner führt die Kanzlei Brückner in zweiter Generation. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet er inhabergeführte Unternehmen bei Rechtsform, Finanzprozessen und Steuergestaltungen, mit dem Anspruch, komplexe Regeln in klare Entscheidungen zu übersetzen.
Frage an Lucas stellen →Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 21.08.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung.