Kurz vorweg: Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben Sie zwei Wege, an Ihren Gewinn zu kommen: Gehalt und Gewinnausschüttung. Beide werden völlig unterschiedlich besteuert, und der richtige Mix entscheidet Jahr für Jahr über vier- bis fünfstellige Beträge. Die Grundregel ist einfacher, als viele denken. Kompliziert wird es erst bei der verdeckten Gewinnausschüttung, und genau dort passieren die teuren Fehler.
Das Gehalt ist bei der GmbH Betriebsausgabe. Es mindert den Gewinn und damit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Bei Ihnen privat unterliegt es der Einkommensteuer mit Ihrem persönlichen Steuersatz, im Spitzenbereich 42 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Ein wichtiger Nebeneffekt: Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Vom Gehalt gehen also keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzlichen Krankenversicherung ab, die private Vorsorge müssen Sie selbst organisieren.
Die Ausschüttung kommt aus dem bereits versteuerten Gewinn. Die GmbH zahlt zunächst rund 30 Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, je nach Hebesatz Ihrer Gemeinde etwas mehr oder weniger. Auf die Ausschüttung fallen dann noch einmal 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag an. Zusammengerechnet ergibt das eine Gesamtbelastung von rund 48 Prozent auf den ausgeschütteten Euro.
Daraus folgt die Faustformel: Solange Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter der kombinierten Ausschüttungsbelastung liegt, ist das Gehalt der günstigere Weg. Für die meisten Gesellschafter-Geschäftsführer heißt das: Ein solides Festgehalt bis in den Bereich des Spitzensteuersatzes ausschöpfen, erst darüber wird die Ausschüttung interessant.
Ganz so mechanisch ist die Praxis natürlich nicht. In die Rechnung gehören der Gewerbesteuerhebesatz, Kirchensteuer, die Frage der Krankenversicherung, Ihre Altersvorsorge und vor allem: wie viel Geld Sie privat überhaupt brauchen. Denn was Sie nicht entnehmen, bleibt am günstigsten dort, wo es ist, nämlich im Unternehmen. Warum die Thesaurierung durch die sinkende Körperschaftsteuer ab 2028 noch attraktiver wird, lesen Sie in unserem Beitrag zur Körperschaftsteuersenkung.
Die Muster Elektrotechnik GmbH erwirtschaftet vor Geschäftsführergehalt einen Gewinn von 250.000 Euro. Der Gesellschafter-Geschäftsführer braucht privat rund 120.000 Euro im Jahr.
Variante 1, alles per Ausschüttung: Die GmbH versteuert 250.000 Euro mit rund 30 Prozent, es bleiben 175.000 Euro. Für 120.000 Euro netto privat müssen davon rund 163.000 Euro ausgeschüttet werden, auf die noch einmal 26,375 Prozent Abgeltungsteuer anfallen.
Variante 2, Gehalt plus Rest im Unternehmen: Der Geschäftsführer zahlt sich 140.000 Euro Gehalt. Das mindert den GmbH-Gewinn auf 110.000 Euro. Privat bleiben nach Einkommensteuer je nach Situation grob 85.000 bis 90.000 Euro, ergänzt um eine maßvolle Ausschüttung für den Rest des Bedarfs. Der nicht benötigte Gewinn bleibt zu rund 70 Prozent in der GmbH und steht für Investitionen und Rücklagen zur Verfügung.
Die genauen Zahlen hängen vom Einzelfall ab. Die Richtung ist aber fast immer dieselbe: Der reine Ausschüttungsweg ist für den laufenden Lebensunterhalt der teuerste.
Das Finanzamt akzeptiert Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer nur, wenn sie einem Fremdvergleich standhalten. Sonst liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor: Die Zahlung wird steuerlich wie eine Ausschüttung behandelt, der Betriebsausgabenabzug entfällt rückwirkend, und in der Betriebsprüfung wird es teuer. Die klassischen Stolperfallen:
Die gute Nachricht: Alle vier Punkte sind mit sauberer Vertragsgestaltung und regelmäßiger Überprüfung vollständig beherrschbar. Ein Geschäftsführervertrag gehört deshalb nicht in die Schublade, sondern alle paar Jahre auf den Prüfstand, spätestens wenn sich Gewinn oder Aufgaben deutlich verändert haben.
Wann Ihr Vergütungsmix zuletzt geprüft wurde, wissen Sie nicht mehr genau? Im kostenlosen Unternehmer-Check ordnen wir in 60 Minuten per Videocall ein, wo Ihr Unternehmen bei Abläufen, Ergebnis und Steuerlast steht.
Kostenlosen Unternehmer-Check vereinbarenUnternehmer-Check vereinbaren
Lucas Brückner führt die Kanzlei Brückner in zweiter Generation. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet er inhabergeführte Unternehmen bei Rechtsform, Finanzprozessen und Steuergestaltungen, mit dem Anspruch, komplexe Regeln in klare Entscheidungen zu übersetzen.
Frage an Lucas stellen →Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 21.08.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung.