Steuern

Holding gründen: Wann sich die Struktur für Unternehmer wirklich lohnt

Stand: 21.08.2026 · Lesedauer ca. 5 Minuten
Lucas Brückner, Steuerberater
Lucas Brückner
Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Brückner Steuerberatung
Inhalt

Kurz vorweg: Eine Holding ist kein Steuersparmodell für jeden, aber für drei Situationen ist sie das mit Abstand stärkste Werkzeug im deutschen Steuerrecht: den späteren Unternehmensverkauf, den Vermögensaufbau aus Unternehmensgewinnen und die Trennung von Risiko und Vermögen. Wer eine dieser Situationen vor sich hat, sollte früh handeln. Denn der wichtigste Vorteil hängt an einer Sperrfrist von sieben Jahren.

Was eine Holding ist

Eine Holding ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Struktur: Sie halten Ihre operative GmbH nicht mehr privat, sondern über eine zweite Gesellschaft, meist ebenfalls eine GmbH. Die Holding selbst betreibt kein eigenes Geschäft. Sie hält die Beteiligung, sammelt Gewinne ein und legt sie an.

Das klingt nach Verwaltungsaufwand, und den gibt es auch. Interessant wird die Struktur durch zwei Vorschriften im Körperschaftsteuergesetz.

Der Kern: 95 Prozent steuerfrei

Nach § 8b KStG sind Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne zwischen Kapitalgesellschaften im Ergebnis zu 95 Prozent steuerfrei. Nur 5 Prozent gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden besteuert.

Was das praktisch bedeutet:

  • Ausschüttungen: Schüttet die operative GmbH ihren Gewinn an die Holding aus, kommen dort rund 98,5 Prozent an. Bei einer Ausschüttung direkt an Sie als Privatperson wären sofort 26,375 Prozent Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag fällig. Voraussetzung für die Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer ist eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent, bei der Gewerbesteuer von mindestens 15 Prozent zu Beginn des Jahres.
  • Verkauf: Verkauft die Holding die Anteile an der operativen GmbH, liegt die effektive Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn bei rund 1,5 Prozent. Verkaufen Sie dieselben Anteile aus dem Privatvermögen, versteuern Sie den Gewinn im Teileinkünfteverfahren, typischerweise mit einer effektiven Belastung von etwa 27 bis 28 Prozent.

Bei einem Verkaufserlös von 3 Millionen Euro ist das der Unterschied zwischen rund 45.000 Euro Steuern in der Holding und über 800.000 Euro im Privatvermögen. Kein anderes legales Instrument bewegt ähnliche Beträge.

Der Haken: Das Geld ist noch nicht privat

Wichtig für die ehrliche Einordnung: Die niedrige Besteuerung gilt nur, solange das Geld in der Holding bleibt. Sobald Sie es an sich privat ausschütten, fallen die 26,375 Prozent Abgeltungsteuer an. Die Holding lohnt sich deshalb vor allem für Unternehmer, die den Verkaufserlös oder die Gewinne gar nicht komplett privat brauchen, sondern wieder investieren wollen: in Wertpapiere, Immobilien oder die nächste Beteiligung. Die Holding wird dann zur privaten Investitionsgesellschaft, die mit nahezu unversteuertem Kapital arbeitet.

Mit der ab 2028 schrittweise sinkenden Körperschaftsteuer wird dieser Effekt noch stärker. Warum die Kapitalgesellschaft für thesaurierte Gewinne ohnehin attraktiver wird, haben wir in unserem Beitrag zur Körperschaftsteuersenkung ausführlich dargestellt.

Die Sieben-Jahres-Frist: Warum früh zählt

Besteht die operative GmbH bereits, werden die Anteile in der Regel im Wege des Anteilstauschs nach § 21 UmwStG steuerneutral in die Holding eingebracht. Der Preis dafür ist eine Sperrfrist: Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren, wird die Einbringung rückwirkend anteilig steuerpflichtig (§ 22 UmwStG). Der Steuervorteil beim Verkauf wächst also mit jedem vollen Jahr, das seit der Einbringung vergangen ist, und ist erst nach sieben Jahren vollständig da.

Genau deshalb gehört die Holding an den Anfang einer Verkaufs- oder Nachfolgeplanung, nicht an deren Ende. Wer erst mit dem unterschriebenen Kaufinteressenten über die Struktur nachdenkt, kommt zu spät.

Weitere Effekte, die oft unterschätzt werden

  • Risikotrennung: Gewinne, die an die Holding ausgeschüttet sind, haften nicht mehr für das operative Geschäft. Bei Betrieben mit Gewährleistungs- oder Haftungsrisiken ist das für viele Unternehmer der eigentliche Grund für die Struktur.
  • Nachfolge: Eine Holding lässt sich in der vorweggenommenen Erbfolge oft leichter und flexibler übertragen als das operative Unternehmen selbst.
  • Mehrere Standbeine: Wer eine zweite Gesellschaft gründen will, hängt sie unter die bestehende Holding, statt privat eine neue Beteiligungsstruktur aufzubauen.

Wann sich die Holding nicht lohnt

Ehrlichkeit gehört dazu: Wer seinen Gewinn im Wesentlichen für den privaten Lebensunterhalt entnimmt, keinen Verkauf plant und keine nennenswerten Rücklagen bildet, gewinnt durch eine Holding wenig und trägt trotzdem die Kosten. Dazu gehören eine zweite Buchhaltung, ein zweiter Jahresabschluss und eigene Steuererklärungen, in der Praxis je nach Umfang einige tausend Euro pro Jahr. Auch der Gründungsaufwand mit Notar und gegebenenfalls Einbringung ist real. Die Struktur muss diese Kosten durch einen konkreten Anlass verdienen, nicht durch ein diffuses Gefühl von Professionalität.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Holding eine GmbH oder geht auch eine UG?
Beides ist möglich. Die UG (haftungsbeschränkt) ist als Holding wegen des geringen Stammkapitals beliebt. Für die steuerlichen Wirkungen des § 8b KStG macht es keinen Unterschied.
Kann ich meine bestehende GmbH einfach unter eine Holding hängen?
Ja, in der Regel über einen steuerneutralen Anteilstausch nach § 21 UmwStG. Dabei beginnt die siebenjährige Sperrfrist zu laufen. Die Umsetzung gehört wegen der Formalien in fachliche Begleitung.
Was passiert mit Gewinnen, die in der Holding liegen?
Die Holding kann sie anlegen, verleihen oder in neue Beteiligungen investieren. Erst bei der Ausschüttung an Sie privat fällt Abgeltungsteuer an. Viele Unternehmer schütten nur so viel aus, wie sie privat tatsächlich brauchen.
Lohnt eine Holding auch für Einzelunternehmen?
Der Weg dorthin ist weiter, weil das Einzelunternehmen zunächst in eine GmbH überführt werden muss. Ob sich die Kette lohnt, hängt von Gewinn, Entnahmeverhalten und Zielen ab und gehört in eine individuelle Rechnung.
Muss die Holding einen eigenen Geschäftsbetrieb haben?
Nein. Eine reine Beteiligungsholding ist zulässig und der Regelfall. Sie braucht allerdings eine ordentliche laufende Verwaltung, also Buchhaltung, Abschlüsse und Steuererklärungen.

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Lucas Brückner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Brückner
Lucas Brückner
Steuerberater · Wirtschaftsprüfer · Brückner Steuerberatung

Lucas Brückner führt die Kanzlei Brückner in zweiter Generation. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet er inhabergeführte Unternehmen bei Rechtsform, Finanzprozessen und Steuergestaltungen, mit dem Anspruch, komplexe Regeln in klare Entscheidungen zu übersetzen.

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Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 21.08.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung.