Kurz vorweg: Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro kostet Sie als Arbeitgeber mit Sozialabgaben rund 120 Euro, beim Mitarbeiter kommen davon je nach Steuersatz oft nur 50 bis 60 Euro an. Steuerfreie Extras drehen dieses Verhältnis um: Was Sie ausgeben, kommt zu 100 Prozent an. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen will, sollte diese Instrumente kennen. Hier sind die, die sich in der Praxis bewährt haben, mit den Regeln, an denen es am häufigsten scheitert.
Sachbezüge bis 50 Euro pro Monat bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). In der Praxis läuft das meist über Gutscheine oder aufladbare Guthabenkarten. Zwei Regeln entscheiden über die Anerkennung:
Aufs Jahr gerechnet sind das 600 Euro netto je Mitarbeiter, ohne einen Cent Lohnnebenkosten.
Zuschüsse zum Deutschlandticket und zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeit sind komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), zusätzlich zum Lohn gezahlt und ohne betragsmäßige Deckelung auf die 50-Euro-Grenze. Für Mitarbeiter, die mit dem Auto kommen, bleibt der pauschal mit 15 Prozent versteuerte Fahrtkostenzuschuss bis zur Höhe der Entfernungspauschale eine solide Alternative, seit 2026 mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Das Dienstrad ist der Benefit mit der größten emotionalen Wirkung. Steuerlich gibt es zwei Wege:
Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergarten oder Kita sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG), sofern sie zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Bei Kita-Beiträgen von 200 bis 400 Euro im Monat ist das für junge Eltern oft das stärkste Argument überhaupt, deutlich wirksamer als jede Gehaltserhöhung in ähnlicher Höhe.
Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, bis zu 4 Prozent auch sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Bei Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent Pflicht. Die bAV ist kein spontanes Extra, sondern ein Bindungsinstrument: Wer sie sauber aufsetzt, gibt Mitarbeitern einen Grund zu bleiben.
Die Muster Elektrotechnik GmbH möchte einem Gesellen mit zwei kleinen Kindern spürbar mehr zukommen lassen. Statt einer Gehaltserhöhung von 250 Euro brutto schnürt sie ein Paket: 50-Euro-Guthabenkarte, Deutschlandticket für 58 Euro und ein Kita-Zuschuss von 150 Euro, zusammen 258 Euro im Monat.
Beim Mitarbeiter kommen die vollen 258 Euro an. Die Gehaltserhöhung von 250 Euro hätte ihm nach Steuern und Sozialabgaben je nach Steuerklasse nur rund 130 bis 150 Euro gebracht, den Arbeitgeber aber inklusive Arbeitgeberanteilen rund 300 Euro gekostet. Das Paket wirkt beim Mitarbeiter also fast doppelt so stark und kostet den Betrieb weniger.
Fast alle diese Vorteile stehen und fallen mit zwei Dingen: dem Kriterium zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 8 Abs. 4 EStG), das echte Gehaltsumwandlungen in den meisten Fällen ausschließt, und der sauberen Abbildung in der Lohnabrechnung samt Dokumentation. Ein Benefit, der in der Lohnsteuer-Außenprüfung kippt, wird rückwirkend teuer, inklusive Sozialversicherungsnachforderungen. Die Auswahl gehört deshalb einmal ordentlich aufgesetzt und dann konsequent gelebt.
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Lucas Brückner führt die Kanzlei Brückner in zweiter Generation. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleitet er inhabergeführte Unternehmen bei Rechtsform, Finanzprozessen und Steuergestaltungen, mit dem Anspruch, komplexe Regeln in klare Entscheidungen zu übersetzen.
Frage an Lucas stellen →Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 21.08.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Beratung.