Neue Steuerberatung

Steuerberater wechseln

Ein Wechsel ist weniger aufwendig, als viele denken. Sie sprechen die Kündigung aus, um die Übergabe der Unterlagen und Daten kümmern wir uns. Auf dieser Seite lesen Sie, wie der Wechsel abläuft und welche Fragen Sie jeder Kanzlei stellen sollten, auch uns.

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Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag

Wenn die Zusammenarbeit nicht mehr passt

Meist gibt es keinen einzelnen Anlass. Das Unternehmen ist gewachsen, die Anforderungen haben sich verändert, und die Zusammenarbeit ist dieselbe geblieben. Typische Gründe, die wir in Erstgesprächen hören:

  • Die Auswertungen kommen spät oder werden nicht erklärt.
  • Steuerliche Themen werden erst besprochen, wenn sie schon fällig sind.
  • Belege gehen noch auf Papier hin und her.
  • Es fehlt ein fester Ansprechpartner, der das Unternehmen kennt.
  • Für Themen wie Nachfolge, Holding oder Umstrukturierung fehlt der Rahmen.

Ob einer dieser Punkte auf Ihre Situation zutrifft, wissen nur Sie. Ein Wechsel ist dann eine normale unternehmerische Entscheidung.

Acht Fragen, die Sie jeder Kanzlei stellen sollten

Bevor Sie sich entscheiden, lohnt ein offenes Gespräch. Diese Fragen helfen, Kanzleien vergleichbar zu machen.

1
Wer ist mein fester Ansprechpartner?
Und wie erreiche ich ihn, wenn es eilt?
2
Wie arbeiten Sie digital?
Wie kommen Belege, Kontoauszüge und Rechnungen zu Ihnen?
3
Wann bekomme ich meine monatlichen Zahlen?
Und bespricht jemand sie mit mir?
4
Kennen Sie meine Branche?
Welche Unternehmen in meiner Größe betreuen Sie bereits?
5
Melden Sie sich von sich aus?
Etwa wenn sich steuerlich etwas ändert, das mich betrifft.
6
Wie wird abgerechnet?
Weiß ich vorher, womit ich rechnen muss?
7
Was ist mit Lohn und Jahresabschluss?
Kommt alles aus einer Hand?
8
Wie läuft der Wechsel konkret ab?
Wer fordert die Unterlagen beim bisherigen Berater an?

So läuft der Wechsel zu uns ab

1
Kennenlerngespräch
In 15 Minuten klären wir, ob wir zueinander passen. Sie schildern kurz Ihr Unternehmen und was Ihnen wichtig ist.
2
Angebot und Auftrag
Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Wenn es passt, erteilen Sie uns den Auftrag und unterschreiben die Vollmacht.
3
Kündigung beim bisherigen Berater
Die Kündigung sprechen Sie selbst aus. Welche Frist gilt, steht in Ihrem bisherigen Vertrag.
4
Übergabe von Unterlagen und Daten
Wir fordern Unterlagen und Daten beim bisherigen Berater an und halten nach, bis alles da ist. Wo es technisch möglich ist, übernehmen wir die Daten digital. Die Vollmacht für das Finanzamt stellen wir über die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern um.
5
Start der laufenden Betreuung
Wir übernehmen die laufenden Fristen und richten Belegweg, Buchhaltung und Lohn ein. Die Lohnabrechnung stellen wir zum Monatsersten um, am liebsten zum Jahresanfang.

Ihre Unterlagen gehören Ihnen

Nach § 66 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz muss Ihr bisheriger Berater Ihnen die Dokumente herausgeben, die er von Ihnen oder für Sie erhalten hat, wenn Sie das verlangen. Ausgenommen sind der Schriftverkehr zwischen ihm und Ihnen, Unterlagen, die Sie bereits im Original oder in Kopie haben, und seine internen Arbeitspapiere.

Sind noch Rechnungen offen, darf er die Herausgabe nach § 66 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz verweigern, bis sie bezahlt sind, es sei denn, das wäre unangemessen. Es hilft deshalb, offene Rechnungen vor dem Wechsel zu klären.

Wann ist ein guter Zeitpunkt?

Wechseln können Sie grundsätzlich jederzeit. Am einfachsten ist der Jahreswechsel, weil dann ein Geschäftsjahr abgeschlossen ist und Buchhaltung und Lohn sauber neu beginnen. Bei einem Wechsel im laufenden Jahr klären wir gemeinsam mit Ihnen, wer den letzten Jahresabschluss und die offenen Steuererklärungen erstellt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wechsel

Muss ich mit meinem bisherigen Berater selbst sprechen?
Die Kündigung sprechen Sie selbst aus, schriftlich genügt. Um die Übergabe von Unterlagen und Daten kümmern wir uns.
Gehen beim Wechsel Daten verloren?
Nein. Arbeitet Ihr bisheriger Berater mit DATEV, lassen sich Buchhaltungs- und Lohndaten in der Regel digital übernehmen. Bei anderen Programmen übernehmen wir die Salden und die Unterlagen, die wir für die weitere Arbeit brauchen.
Was passiert mit laufenden Fristen beim Finanzamt?
Sobald die Vollmacht umgestellt ist, sind wir gegenüber dem Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Bis dahin stimmen wir offene Fristen mit Ihnen und dem bisherigen Berater ab.
Wer erstellt den Jahresabschluss für das letzte Jahr?
Das legen wir gemeinsam fest. Oft schließt der bisherige Berater das letzte Jahr noch ab, manchmal übernehmen wir es. Wichtig ist, dass es vorher eindeutig vereinbart ist.
Darf mein bisheriger Berater Unterlagen zurückhalten?
Nur solange Rechnungen offen sind und das Zurückhalten nicht unangemessen ist (§ 66 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz). Die Unterlagen, die er von Ihnen oder für Sie erhalten hat, muss er auf Ihr Verlangen herausgeben.
Kann ich auch nur die Lohnabrechnung wechseln?
Ja. Lohn, Buchhaltung und Jahresabschluss lassen sich auch einzeln übertragen. Mehr dazu auf der Seite Lohnabrechnung.

Lernen wir uns kennen.

Ob wir zueinander passen, klären wir in einem kostenlosen Kennenlerngespräch. 15 Minuten am Telefon oder per Video.

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