Lohn und Gehalt

Lohnabrechnung, die jeden Monat einfach läuft

Wir rechnen die Löhne für inhabergeführte Unternehmen im Main-Kinzig-Kreis und im Rhein-Main-Gebiet ab, digital über DATEV und mit einem festen Ansprechpartner in unserer eigenen Lohnabteilung. Auch als eigenständiges Mandat, wenn Ihre Buchhaltung woanders bleibt.

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Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Die Lohnabrechnung muss jeden Monat stimmen. Sie merken es erst, wenn sie es nicht tut.

Rückfragen per Telefon, jeden Monat
Stammdaten, Krankmeldungen und Stunden gehen auf verschiedenen Wegen hin und her. Am Ende weiß niemand, welcher Stand gilt.
Niemand sagt Ihnen, was Sie steuerfrei zahlen könnten
Sachbezug, Dienstrad oder Fahrtkostenzuschuss bleiben ungenutzt, weil es im Alltag nur um die Abrechnung geht.
Bei der Prüfung kann es teuer werden
Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen finden Fehler, die Jahre zurückreichen. Minijobs, Aushilfen und Zuschläge sind die Klassiker.
Am Bau gelten eigene Regeln
SOKA-BAU, Saison-Kurzarbeitergeld und tarifliche Zuschläge sind in einer gewöhnlichen Lohnabrechnung nicht vorgesehen.
Der Nutzen

Was Sie davon haben

Abrechnungen pünktlich, jeden Monat, wenn Ihre Daten rechtzeitig da sind Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Mitarbeiter kennt Digitale Zuarbeit, keine Zettel Hinweise auf steuerfreie Extras, bevor die Prüfung kommt

Was wir konkret tun

Unsere Lohnabteilung rechnet jeden Monat mehrere hundert Löhne ab. Die laufende Abrechnung ist für uns Routine, für Sie soll sie ohne Aufwand laufen.

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
für Betriebe ab zehn Mitarbeitenden, einschließlich Minijobs, Werkstudenten, Azubis und Aushilfen.
Meldungen und Bescheinigungen
Lohnsteuer-Anmeldung, Beitragsnachweise, Sofortmeldungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Berufsgenossenschaft. Fristgerecht, auf Grundlage der Daten, die Sie uns melden.
Baulohn
SOKA-BAU-Meldungen, Winterbeschäftigungsumlage, Saison-Kurzarbeitergeld und tarifliche Zuschläge für Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Digitale Lohnunterlagen
Ihre Mitarbeitenden bekommen Abrechnungen und Bescheinigungen über DATEV Arbeitnehmer online, Sie liefern Änderungen über unser Mandantenportal.
Prüfungen begleiten
Lohnsteuer-Außenprüfung und Betriebsprüfung der Rentenversicherung laufen über uns, einschließlich Vorbereitung und Nachbereitung.
Steuerfreie Extras einordnen
Welche Zusatzleistungen für Ihr Team passen und wie sie sauber durch die Abrechnung laufen, zeigen wir Ihnen im Rahmen der laufenden Betreuung.

So gehen wir vor

1
Übernahme
Wir holen die Lohnunterlagen und Stammdaten beim bisherigen Berater oder aus Ihrem System ab. Sie kündigen das bestehende Mandat, die Vollmachten und den Übergabetermin stimmen wir mit Ihnen ab.
2
Einrichtung
Wir legen Mandant und Mitarbeitende in DATEV Lohn und Gehalt an, richten das Mandantenportal ein und vereinbaren feste Abgabetermine.
3
Laufender Betrieb
Sie melden Änderungen digital, wir rechnen ab, melden und bescheinigen. Bei Fragen rufen wir Sie an, nicht umgekehrt.
Systeme und Schnittstellen

Wir arbeiten mit den Systemen, die Sie schon nutzen

Ihre Zeiterfassung bleibt. Wir übernehmen die Stunden digital und rechnen damit ab.

DATEV Lohn und Gehalt · DATEV Arbeitnehmer online · DATEV Unternehmen online · Brückner.Online · Clockodo · 123erfasst · ZEP · TimeTac · Excel-Stundenlisten
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ab welcher Größe rechnen Sie Löhne ab?
Ab etwa zehn Mitarbeitenden. Darunter ist der Aufwand je Abrechnung für beide Seiten unverhältnismäßig hoch. Auch Betriebe mit deutlich mehr Beschäftigten rechnen wir ab.
Kann ich nur die Lohnabrechnung zu Ihnen geben und die Buchhaltung woanders lassen?
Ja. Lohn als eigenständiges Mandat ist bei uns ausdrücklich möglich. Die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Steuerberater organisieren wir mit Ihnen.
Wie liefere ich die Daten an?
Über unser Mandantenportal Brückner.Online. Dort melden Sie Eintritte, Austritte, Krankheitstage und Stunden. Eine Übersicht mit Fristen und Unterlagen bekommen Sie zum Start.
Was ändert sich 2026 und 2027 beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze ist daran gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, 2027 bei 633 Euro. Wir berücksichtigen die jeweils geltenden Werte bei der Abrechnung und weisen Sie auf Stundenlöhne und Minijobs hin, die daran anstoßen.
Rechnen Sie auch Baulohn ab?
Ja, mit DATEV Lohn und Gehalt, für Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. SOKA-BAU-Meldungen, tarifliche Zuschläge, Winterbeschäftigungsumlage und Saison-Kurzarbeitergeld gehören dazu.

Lernen wir uns kennen.

Ob wir zueinander passen, klären wir in einem kostenlosen Kennenlerngespräch. 15 Minuten am Telefon oder per Video.

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