Bauunternehmen

Steuerberater für Bauunternehmen im Main-Kinzig-Kreis

Abschläge, Schlussrechnungen, § 13b, Bauabzugsteuer und Baulohn. Im Bau gelten eigene Regeln, und Fehler kosten bei der nächsten Prüfung Geld. Wir betreuen Bauunternehmen in Freigericht, Gelnhausen, Hanau und im Rhein-Main-Gebiet, durch unsere papierlose Arbeitsweise auch bundesweit.

Kennenlerngespräch vereinbarenKennenlerngespräch Kostenloses Erstgespräch
Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag
Was in Ihrer Branche anders ist

Am Bau entscheidet die Schlussrechnung, nicht der Auftrag

01
Der Gewinn steht im falschen Jahr. Der Gewinn aus einem Bauauftrag entsteht mit der Abnahme, nicht mit dem Abschlag. Liegt die Abnahme um den Jahreswechsel, entscheidet sie darüber, in welchem Jahr versteuert wird. Wer das nicht im Blick hat, bekommt die Nachzahlung auf einmal.
02
§ 13b und Bauabzugsteuer sind Prüfungsklassiker. Eine Rechnung ohne den richtigen Hinweis, eine fehlende Freistellungsbescheinigung, und die Umsatzsteuer oder 15 Prozent des Rechnungsbetrags werden bei Ihnen nachgefordert.
03
Die E-Rechnung trifft den Bau besonders. Aufmaß, Leistungsverzeichnis und Abschläge müssen ab 2027 in ein strukturiertes Format passen. Das klären die wenigsten Betriebe rechtzeitig.
04
Baulohn läuft nebenher. SOKA-BAU, Saison-Kurzarbeitergeld und Zuschläge werden in einer normalen Lohnabrechnung schnell falsch.
05
Die Betriebsaufspaltung hat niemand im Blick. Betriebsgrundstück im Privatvermögen, an die eigene GmbH vermietet. Das Finanzamt behandelt die Vermietung dann als Gewerbebetrieb, und beim Verkauf oder bei der Übergabe wird es teuer, wenn es keiner weiß.
Typische Ansatzpunkte

Wo wir bei Bauunternehmen ansetzen

Konkrete Gestaltungen, keine allgemeinen Empfehlungen. Jede davon rechnen wir für Ihren Betrieb durch.

01
Ergebnis ins richtige Jahr legen
Fertigstellung und Abnahme so planen, dass die Steuer planbar wird.
02
Rückstellungen nutzen
Gewährleistung, Nachlaufkosten und drohende Verluste aus Aufträgen bewerten wir vor dem Abschluss.
03
Investitionen planen
Für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte gibt es Wege, die steuerliche Entlastung in das laufende Jahr zu holen, etwa über den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen.
04
Struktur absichern
Betriebsgrundstück, Gesellschaftsform und Nachfolge so ordnen, dass bei Verkauf oder Übergabe keine Überraschung entsteht.
So arbeiten wir mit Ihnen

Wir nehmen Sie an die Hand, nicht nur einmal im Jahr.

Viele Betriebe kennen das: Der Steuerberater meldet sich zum Jahresabschluss, und dazwischen bleibt alles liegen. Bei uns läuft es anders. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der erreichbar ist und von sich aus auf Themen zukommt, bevor sie zum Problem werden.

Wir liefern keinen Bericht, den Sie dann allein umsetzen müssen. Wir gehen die Schritte mit Ihnen durch, von der Gestaltung über die Zahlen, auf die wir unterjährig schauen, bis zur Umsetzung im Alltag. So kommt die Nachzahlung nicht als Überraschung, und gute Ideen bleiben nicht liegen.

Das Fundament

Die laufenden Leistungen, auf den Bau zugeschnitten

Buchhaltung
mit Baustellen-Kostenstellen, Abschlags- und Schlussrechnungen sauber abgegrenzt, Sicherheitseinbehalte im Blick. Mehr zur Buchhaltung
Baulohn
mit SOKA-BAU-Meldungen, Winterbeschäftigungsumlage, Saison-Kurzarbeitergeld und tariflichen Zuschlägen. Mehr zur Lohnabrechnung
Jahresabschluss
mit bewerteten Rückstellungen und teilfertigen Bauleistungen. Mehr zum Jahresabschluss
Umsatzsteuer
§ 13b, Bauabzugsteuer, Freistellungsbescheinigungen und die richtige Rechnungsstellung an Unternehmer und Privatkunden.
E-Rechnung
Prüfung Ihrer Rechnungssoftware, Umstellung von Abschlags- und Schlussrechnung auf das strukturierte Format. Was Baubetriebe wissen müssen
Systeme und Schnittstellen

Wir arbeiten mit den Systemen, die Sie schon nutzen

Ihre Software bleibt, wo sie ist. Wir binden sie an, statt Sie zu einem Systemwechsel zu drängen.

pds · Streit V.1 · TopKontor Handwerk · M-SOFT · Sander & Doll · Craftnote · 123erfasst · Clockodo · DATEV Lohn und Gehalt · DATEV Unternehmen online
Kostenfrei und unverbindlich

Das Kennenlerngespräch

In 15 Minuten klären wir gemeinsam, ob wir zueinander passen. Sie schildern kurz Ihren Betrieb und Ihr Anliegen, wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir Sie unterstützen können.

1
Anfrage stellen
Sie nennen uns kurz Bauleistungen, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel am nächsten Arbeitstag mit einem Terminvorschlag.
2 Minuten
2
Das Gespräch
15 Minuten am Telefon oder per Video mit einem Berufsträger der Kanzlei.
15 Minuten, kostenfrei
3
Klare Rückmeldung
Sie erfahren direkt im Gespräch, ob und wie wir Sie unterstützen können. Ohne Verpflichtung.
ohne Verpflichtung
Kennenlerngespräch vereinbarenKennenlerngespräch
Häufige Fragen

Die häufigsten Steuerfragen von Bauunternehmen

Wann muss ich den Gewinn aus einem Bauauftrag versteuern?
Bei Werkverträgen entsteht der Gewinn in der Regel mit der Abnahme, bei vereinbarten Teilabnahmen entsprechend früher. Bis dahin stehen angefangene Aufträge als teilfertige Bauten in der Bilanz, ohne Gewinnaufschlag. Abschlagszahlungen ändern daran nichts. Der Zeitpunkt der Abnahme ist damit ein Gestaltungsthema, vor allem um den Jahreswechsel.
Was ist die Bauabzugsteuer?
Wer als Unternehmer eine Bauleistung bezieht, muss 15 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abführen, außer der leistende Betrieb legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor oder die Zahlungen an ihn bleiben im Jahr unter 5.000 Euro. Wir beantragen die Bescheinigung für Sie und prüfen die Ihrer Nachunternehmer.
Wie funktioniert § 13b bei Nachunternehmern?
Erbringt ein Nachunternehmer eine Bauleistung an einen Betrieb, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet der Auftraggeber die Umsatzsteuer. Die Rechnung des Nachunternehmers muss dann ohne Umsatzsteuer und mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gestellt werden. Fehler führen zu Nachforderungen und aufwendigen Rechnungsberichtigungen.
Ab wann muss ich E-Rechnungen stellen?
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab 2028, mit Übergangsregeln für bestehende EDI-Verfahren. Abschlags- und Schlussrechnungen brauchen dafür ein Format, das Aufmaß und Abzüge abbilden kann.
Rechnen Sie Baulohn ab?
Ja, mit DATEV Lohn und Gehalt, einschließlich SOKA-BAU-Meldungen, Zuschlägen, Winterbeschäftigungsumlage und Saison-Kurzarbeitergeld. Auch als eigenständiges Lohnmandat.
Betreuen Sie Bauunternehmen außerhalb des Main-Kinzig-Kreises?
Ja. Vor Ort in Freigericht, Gelnhausen, Hanau und im Rhein-Main-Gebiet, durch die papierlose Arbeitsweise auch bundesweit.
Weiterführend
Beratung Weniger Steuern · Steuerpotenzialanalyse Beratung Mehr Gewinn · Kennzahlen-Analyse Beratung Mehr Zeit · Prozessanalyse Wissen Degressive AfA 2026: 30 % Abschreibung richtig nutzen Wissen Firmenwagen & Steuern 2026: Die wichtigsten Regeln
Weitere Branchen